Richtlinien

Sicherheit

Factsheet

Sicherheitsanforderung für Auffangnetze

Das Wichtigste in Kürze

Im Skelett- und Elementbau müssen, zum Schutz gegen Personenabstürze nach innen, ab einer Absturzhöhe von 3 m Auffangnetze montiert werden (Bild 1).

Sturzstellen sind ab 2 m Absturzhöhe grundsätzlich mit einem Seitenschutz zu sichern. Bei montierten Auffangnetzen braucht es auf den nicht durch weitere Netzfelder gesicherten Seiten übergangslos einen umlaufenden Seitenschutz.

Es dürfen nur Auffangnetze eingesetzt werden, die nach SN EN 1263 geprüft wurden.

Die Auffangnetze müssen jährlich neu geprüft werden (Prüffadentest im Labor).

Die Stabilität der Tragstruktur muss gewährleistet sein und jederzeit nachgewiesen werden können.

Auffangnetze dürfen nur von dafür geschulten Fachleuten montiert werden.

Die Montage von Auffangnetzen erfolgt von Hubarbeitsbühnen aus (Teleskop- oder Scheren-Hebebühnen).

Netzmontagen mit tragbaren Leitern sind zu unterlassen, da gefährlich. Leitern sind keine Arbeitsplätze!

Arbeiten mit dem Sicherungsseil (PSA gegen Absturz) sind nur zulässig, wenn es technisch nicht anders möglich ist. Solche Arbeiten dürfen nur durch nachweislich geschulte Personen ausgeführt werden.

Aufhängepunkte

Die Netze müssen maximal alle 2,50 m aufgehängt werden.

Die Aufhängepunkte müssen eine Last von 6 kN aufnehmen können.

Der horizontale Abstand zwischen Netzen und festen Bauteilen darf an keiner Stelle 30 cm überschreiten.

Fachgerechte Montage

(nach SN EN 1263-2)

Netze vor jedem Einsatz kontrollieren.

Die Aufhängung erfolgt meist zweisträngig mit Randseilen. Dabei muss das Aufhängeseil das Randseil mindestens einmal vollständig umschlingen.

Mindestbruchkraft der Aufhängeseile:

  • bei zweisträngiger Aufhängung: je 15 kN
  • bei einsträngiger Aufhängung: 30 kN

Andere für die Auffangnetzmontage zugelassene Bauteile: Trägerklemmen und Ringschrauben mit nachweislich ausreichender Nutzlast.

Aufhängeseile nicht um scharfe Kanten schlingen.

Auffangnetze so nahe wie möglich unter der Arbeitsebene installieren (Bild 1).

Maximal zulässige Absturzhöhe

  • bei Sturz in die Netzmitte: 6 m
  • bei Sturz im Bereich eines freien Netzrands: 3 m!

Das Netz soll ausreichend vorgespannt sein, so dass ein Sturz ins Netz einen Netzdurchhang von höchstens 2,0 m verursacht.

Netzflächen mit weniger als 20° Neigung installieren, sonst Netz wie Girlanden raffen (Zwischenaufhängung).

Netzüberlängen immer um Randseil raffen, nicht nur um Netzmaschen.

Ausbildung Netz-Längsstösse

Randverbund

Mit durchgehender Verbindung: Kopplungsseil (ø ≥ 8 mm und Mindestbruchkraft ≥ 7,5 kN) wird alle 10 cm befestigt, d. h. jede zweite Masche ums Randseil geschlungen (Bild 4 und 5).

Ohne durchgehende Verbindung: mind. 2,0 m Netzüberlappung.

Kabelbinder oder Karabinerhaken eignen sich nicht für Netzverbindungen und dürfen hierfür nicht eingesetzt werden!

Prüfpunkte vor Ort

Sind alle bisher genannten Anforderungen eingehalten?

Weist das Netz keine Beschädigungen auf, die grösser sind als eine Maschenweite?

Ist in einer Netzecke eine Prüfetikette angebracht?

Angaben auf dem Prüfkleber: Hersteller, Herstellungsjahr, Seriennummer, Nachweis der jährlichen Prüfung, Normenbezug zu SN EN 1263-1

Ist ein Mindestfreiraum (Sicherheitsabstand) von 3,0 m zum Boden/zur Kollisionsebene vorhanden, und ist er nicht mit Geräten oder Material verstellt?

Ist das Auffangnetz frei von Schutt und Abfall?

Horizontaler Überstand des Netzes zur Absturzkante

Analog Fanggerüst

Mögliche Absturzhöhe  < 1,0 m  < 3,0 m  < 6,0 m

Fangbreite  > 2,0 m  > 2,5 m  > 3,0 m

Relevante Vorschriften und Normen

BauAVArt. 3.3, 19.2, 31

SN EN 1263-1Auffangnetze: Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren

SN EN 1263-2Sicherheitstechnische Anforderungen für die Montage von Schutznetzen

Quelle: SUVA

Factsheet

Sicherheitsanforderung für Seitenschutz mit Auffangnetzen

Das Wichtigste in Kürze

Seitenschutzbauteile können auch mit Auffangnetzen nach EN 1263 errichtet werden. Die folgenden Punkte sind dabei zu beachten

Die Netze müssen jährlich neu geprüft werden nach EN 1263

Für den Seitenschutz mit Auffangnetzen sind zwei Systeme möglich

System 1 (Bild 1): Als Ersatz für den Geländerholm dient ein vorgespanntes Drahtseil  (nach EN 13374: bei 30 kg Last max. 55 mm Verformung). Das Drahtseil muss überall mindestens 1,0 m über der fertig erstellten Standfläche liegen.

System 2 (Bild 2): Seitenschutz mit Auffangnetz ohne vorgespanntes Drahtseil: Die Netz- Oberkante muss überall mindestens 1,50 m über der fertig erstellten Standfläche liegen.

Der Pfostenabstand darf bei beiden Systemen maximal 10 m betragen

Prüfpunkte vor Ort

Das Netz ist geeignet (Norm, Grösse) und intakt (geprüft, ohne Beschädigung)

Das Auffangnetz ist seitlich und nach unten wirksam verbunden 

  • mit anderen vertikalen oder horizontalen Auffangnetzen 
  • mit dem Gebäude 
  • mit anderen Bauteilen

Die ganze Seitenschutz-Konstruktion sowie deren Befestigungen sind so dimensioniert, dass sie die auftretenden Kräfte aufnehmen  können (Vorspannung, abstürzende Person; Vorspannkraft und Werte gemäss EN 13374, an ungünstigsten Stellen vertikal 125 kg anbringen)

Die gesamte Seitenschutz-Konstruktion ist tragfähig und stabil erstellt, z. B. an Stützen geschraubt, mit normierten Bauteilen verbunden bzw. festgeklemmt oder mit Spanngurten festgezurrt (keine Kabelbinder)

Gute Beispiele von Seitenschutznetzen

Auffangschirme

Auffangschirme werden in der Schweiz zum Schutz vor herunterfallendem Material als Ergänzung zum Fassadengerüst eingesetzt. Im Ausland, wo z. T. ohne Gerüst gebaut wird, dienen sie auch als Absturzsicherung für Personen.

Gemäss Bauarbeitenverordnung Artikel 18 muss in der Schweiz ab einer Absturzhöhe von 3 m grundsätzlich ein Fassadengerüst erstellt werden. Wo dies technisch nicht möglich ist, können z. B. in Absprache mit der Suva Auffangschirme für den Personenschutz eingesetzt werden.

Relevante Vorschriften und Normen

BauAV Art. 15, 16, 19, 29

SN EN 13374 Temporäre Seitenschutzsysteme – Produktfestlegungen und Prüfverfahren

SN EN 1263-1 Schutznetze (Auffangnetze), Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren

SN EN 1263-2 Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen für die Errichtung von Schutznetzen

Quelle: SUVA

Anschrift

H3 Höhensicherung GmbH

Industrie Neuhof 4, 3422 Kirchberg

Anruf

Tel 034 422 62 29

Fax 034 422 62 30